Die Internationale Beleuchtungskommission CIE hat eine Stellungnahme zur Blaulichtgefährdung veröffentlich. Darin bestätigt sie, dass es beim Menschen keinen Hinweis auf gesundheitsschädliche Auswirkungen durch gelegentliche Exposition mit optischer Strahlung bei Einhaltung der Gefährdungsgrenzen gibt. So stellt die CIE in Ihrer Stellungnahme fest: „Lampen, einschließlich LEDs, die vornehmlich weißes Licht emittieren, beinhalten üblicher-weise einen Lichtanteil […]
Die Internationale Beleuchtungskommission CIE hat eine Stellungnahme zur Blaulichtgefährdung veröffentlich. Darin bestätigt sie, dass es beim Menschen keinen Hinweis auf gesundheitsschädliche Auswirkungen durch gelegentliche Exposition mit optischer Strahlung bei Einhaltung der Gefährdungsgrenzen gibt.
So stellt die CIE in Ihrer Stellungnahme fest:
„Lampen, einschließlich LEDs, die vornehmlich weißes Licht emittieren, beinhalten üblicher-weise einen Lichtanteil bei Wellenlängen, die für die Bewertung der Blaulichtgefährdung relevant sind. Lampen, die „kühler“ oder einer höheren Farbtemperatur zugeordnet sind haben wahrscheinlich einen höheren Anteil blauen Lichts als Quellen, die „wärmer“ oder von niedrigerer Farbtemperatur sind. In der Tat ist das Blaulichtgefährdungsexpositionslimit von Glüh-lampen und LEDs für die Allgemeinbeleuchtung ähnlich für ähnliche Farbtemperaturen. Praktische Bewertungen haben gezeigt, dass die Blaulichtgefährdungsexpositionslimits unter allen sinnvollerweise voraussehbaren Nutzungsbedingungen nicht überschritten werden. Weiterhin sind die Expositionsniveaus häufig niedriger als bei der Betrachtung eines blauen Himmels.“
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